Aufgrund des trockenen Winters ist die Waldbrandgefahr derzeit wieder extrem hoch. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das Frühjahr jene Zeit des Jahres ist, in der die Waldbrandgefahr am höchsten ist. Aufgrund der vertrockneten Biomasse aus dem Vorjahr (trockene Schlagvegetation, Blätter, Sträucher) können sich Brände sehr schnell großräumig ausdehnen, manchmal reichen schon Funkenflüge aus.
Es wurde daher vom Bezirkshauptmann eine entsprechende Verordnung erlassen, mit der das Entzünden von Feuer und das Rauchen im Wald und, soweit klimatische Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich), für jedermann verboten ist. Bei Verstößen gegen dieses Gebot droht eine Geldstrafe bis zu € 7.270,00 oder Arrest bis zu 4 Wochen.
Unser Bezirk ist aber auch über die Sommermonate hinweg gefährdet, sodass die Verordnung, die seit 21.03.2023 in Kraft ist, bis einschließlich 31.10.2023 gilt.

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