Seitens der Leibnitzerfeld Wasserversorgungs GmbH wurde mitgeteilt, dass ab sofort das Befüllen der Schwimmbäder über Hydranten der Leibnitzerfeld Wasserversorgung GmbH bis auf weiteres nicht mehr gestattet ist.
Die Schwimmbadfüllung darf ausschließlich nur mehr über die Hauswasserleitung erfolgen.
Entsprechend der Dienstanweisung des LFV Steiermark vom 14.03.2020 (DA – 4.1/251-2020) sind seitens der Feuerwehren all jene Tätigkeiten auszusetzen, die nicht Einsatztätigkeiten sind. Somit ist auch das Befüllen der Schwimmbäder durch die Feuerwehr nicht gestattet.
Wir bitten um Verständnis.
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